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Donnerstag, 9. Juni 2016

Was hat Untersuchungshaft mit dem Thriller "Ein Akt der Grausamkeit" zu tun?


Im Zuge der Blogtour zum Buch „Ein Akt der Grausamkeit“ von Patricia MacDonald durftet ihr gestern auf Literaturschock bereits eine spoilerfreie Rezension genießen.


Ich hingegen möchte mich heute mit dem Thema „Untersuchungshaft“ beschäftigen. Ursprünglich wollte ich mich zu Gerichtsverhandlungen äußern, aber dank zahlreicher TV- Formate hat dazu ja schon mal jeder etwas gehört, zu Untersuchungshaft aber sicher eher weniger. In der Geschichte ist einer der Protagonisten für längere Zeit in U- Haft und da ich dazu bisher noch gar nichts wusste, wollte ich mich damit einfach mal beschäftigen.


Die Untersuchungshaft dürfte den Meisten aus Film und Fernsehen unter dem Namen U- Haft geläufig sein. Bei Haft ist ja schon klar, dass jemand unter dem Verdacht steht etwas verbrochen zu haben, aber Untersuchungshaft ist da dann schon etwas spezieller. 


Was ist Untersuchungshaft? 


Unter U- Haft versteht man eine verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme, um die Ermittlungen zu einer Straftat zu sichern. Ein Richter muss eine Untersuchungshaft anordnen und es muss ein Haftbefehl vorliegen, sonst darf der vermeintliche Straftäter nicht festgenommen werden.



Wer kommt in Untersuchungshaft? 


Jemand kommt in Untersuchungshaft, der unter dringendem Tatverdacht steht und bei dem man Sorge hat, dass er sich den Ermittlungen durch Flucht oder Untertauchen entzieht. Zudem will man vermeiden, dass derjenige vielleicht dafür sorgt Beweise verschwinden zu lassen, diese zu verändern oder Zeugen zu manipulieren, was man als Verdunklungsgefahr bezeichnet. Bei Straftaten wie z.B. Missbrauch, soll eine U- Haft vor Wiederholung schützen, d.h. es soll verhindert werden, dass der vermeintliche Täter sich erneut an seinem Opfer vergehen kann. 


Wo muss man hin, wenn man in U- Haft genommen wird? 


Die Untersuchungshaft sitzt man in einer Justizvollzugsanstalt ab, die den meisten als JVA bekannt sein dürfte.


 
Wie lange bleibt jemand in U- Haft? 


Untersuchungshaft darf nicht länger als 6 Monate andauern. Nur in Ausnahmefällen darf das Oberlandesgericht eine Verlängerung der U- Haft fordern, zum Beispiel dann wenn die Ermittlungen sich als äußerst schwierig erweisen. Zudem muss die Haft im Verhältnis zur Tat stehen, d.h. man darf nicht länger in U- Haft sitzen als die zu erwartende Strafe fordern würde. 


 
Was ist, wenn das Urteil gefällt worden ist? 


Wenn das Urteil gefällt worden ist und der Angeklagte für schuldig befunden wird, so wird die bereits abgesessene Zeit in der U- Haft von der Haftzeit abgezogen, d.h. der Häftling hat durch die U- Haft bereits einen Teil seiner Strafe abgesessen. Stellt sich heraus, dass derjenige, der in U- Haft gesessen hat, unschuldig ist, so wird diese Zeit der Untersuchungshaft finanziell entschädigt. Im Schnitt sind das 25 € pro angefangenen Hafttag. Man könnte die Zahlung auch als Schmerzensgeld bezeichnen.


Und wusstet ihr schon so viel über Untersuchungshaft?

Natürlich gibt es wie bei jeder anständigen Blogtour auch etwas zu gewinnen, was ich ja bereits in meiner Ankündigung erwähnt hatte. Was das habt ihr gar nicht mitbekommen? Es gibt 5x je eine Ausgabe von "Ein Akt der Grausamkeit" zu gewinnen. Was ihr dafür tun müsst? Kommentiert einfach diesen Beitrag und verratet mir, ob ihr gerne Thriller wie diesen lest und wenn ja wieso?


Morgen geht es weiter bei Kielfeder mit dem Thema Soziopathen, also bleibt bei der Blogtour dabei.

Hinweis:

Jeder der kommentiert und meine Frage beantwortet, landet im Lostopf. Bitte schreibt in eurem Kommentar dazu, ob ihr euch für ein Print- Exemplar oder ein E-Book bewerbt . Die Auslosung findet voraussichtlich ab dem 13.06. statt. Die Gewinner werden von Literaturschock per Mail benachrichtigt. Doppelte Gewinne sind ausgeschlossen.

P.S.: Meine Rezension zum Buch findet ihr übrigens hier.